Der Schulversuch “Modulare Oberstufe” am BG/BRG Mattersburg soll durch neue Organisationsstrukturen eine inhaltliche und strukturelle Reform unserer Oberstufe anstreben und dadurch das Bildungsangebot in dieser Region wesentlich bereichern.
Breite Allgemeinbildung, Beibehaltung der Schulformen Gymnasium und Realgymnasium sowie das Erlangen der Hochschulreife sind die Fundamente dieses Modells.
Schwerpunkt dieses modularen Systems ist die Steigerung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz der SchülerInnen.
Als Organisationsrahmen dient ein Kurssystem ab der 6. Klasse (10. Schulstufe).
Module sind Einheiten von 2 oder 3 Semesterwochenstunden, die sich wie folgt gliedern:
Basismodule sind einem Fach zugeordnete, verpflichtende Unterrichtseinheiten, die einen in sich abgeschlossenen und genau definierten Bereich des Kernstoffes umfassen, in Sonderfällen aber auch aufeinander aufbauen können (z.B. Latein, Franz., Russisch, Darst. Geometrie). Basismodule können nicht gewählt oder abgewählt werden, die SchülerInnen-Gruppen werden zugeteilt. Der/die unterrichtende Lehrer/in führt nach Möglichkeit die Gruppe durch alle drei Jahre der Oberstufe und gilt auch als Prüfer/in der Reifeprüfung. Muss ein/e Schüler/in ein Basismodul wiederholen, so ergibt sich nur in diesem einen Modul ein Lehrerwechsel, in allen anderen Basismodulen (auch in denen des Gegenstandes, aus dem die Wiederholung erfolgt) bleibt der/die Schüler/in in seiner/ihrer ursprünglichen Gruppe.
Typenbildende Wahlmodule (nur im Realgymnasium) sind einem Fach zugeordnete Unterrichtseinheiten, welche von den SchülerInnen entsprechend dem Realgymnasium mit Darst. Geometrie oder dem Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie, Physik und Chemie zu belegen sind.
Alternative Wahlmodule aus Musikerziehung und Bildnerischer Erziehung sind ebenfalls verpflichtend zu wählen. Typenbildende und alternative Wahlmodule (ME/BE) dürfen im Verlauf der letzten vier Semester (7. + 8. Kl.) je nach Angebot in beliebiger Reihenfolge gewählt werden.
Wahlmodule zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen sind im Ausmaß von insgesamt 2 Semestermodulen in der 6. bzw. 7. Klasse zu belegen.
Freie Wahlmodule sind einem Fach zugeordnete Unterrichtseinheiten; diese können aus jedem Fachbereich vertiefend, fächerübergreifend, projektorientiert, themenzentriert oder lebenspraktisch angeboten und gewählt werden. Zeitpunkt und Reihenfolge der Freien Wahlmodule können von den SchülerInnen individuell bestimmt werden. Auf eine gleichmäßige Verteilung ist jedoch zu achten, daher sind höchstens vier Wahlmodule pro Semester erlaubt. Jedes Freie Modul und jede Schlüsselqualifikationen darf nur einmal gewählt werden.
Alle Wahlmodule (typenbildend, alternativ (ME/BE), Fertigkeiten, Freie Wahlmodule) werden im Wintersemester für das gesamte folgende Schuljahr angekündigt und von den SchülerInnen zu Beginn des Sommersemesters inskribiert.
(Die Stundentafeln sowie die Verteilung der diversen Module auf die einzelnen Schulstufen bzw. Semester sind in Form von Tabellen angeschlossen.)
Für die Basismodule gelten dieselben Eröffnungs- und Teilungszahlen wie für die Pflichtgegenstände, die sie ersetzen (lt. E-Tz-VO).
Für die Freien Module sowie die Module Schlüsselqualifikationen gilt eine Mindestzahl von 8 SchülerInnen, eine Höchstzahl von 25 Schülerinnen.
In den Fächern Chemie, Darst. Geometrie, Physik, Italienisch, Religion und Ungarisch wird die Eröffnungszahl auf 5 herabgesetzt.
Für Module mit ausgesprochenem Experimentalschwerpunkt (Ph, CH, BU) gilt eine SchülerInnenhöchstzahl von 12.
Alle Basismodule werden denselben Lehrverpflichtungsgruppen zugeordnet wie die ihnen entsprechenden Pflichtgegenstände.
Freie Module (ohne Schularbeiten) und Module Schlüsselqualifikationen haben die Wertigkeit der Lehrverpflichtungsgruppe II.
Die geltenden Bestimmungen der LBVO werden sinngemäß in jedem Semester angewendet. Ausnahmen sind im Folgenden angeführt.
Jedes Modul wird gesondert benotet.
Am Ende jedes Semesters erhält der/die Schüler/in ein Semesterzeugnis mit den Beurteilungen über alle absolvierten Module (Die negativ absolvierten Freien Module werden im Stammkatalog geführt, jedoch nicht im Semester-/Jahreszeugnis ausgewiesen).
Die herkömmliche Aufstiegsberechtigung entfällt. Davon ausgenommen sind nur die jeweils ersten beiden Module in Latein, Französisch und Russisch (ab 5. Kl.), weil deren positive Absolvierung als Voraussetzung für die jeweiligen Folgemodule gilt.
Ein Schüler/Eine Schülerin ist berechtigt, innerhalb der ersten vier Wochen des Sommersemesters und zu Beginn des folgenden Schuljahresjeweils in bis zu drei Modulen ein Kolloquium abzulegen, wenn im Semesterzeugnis
[1] Das sind Module, die mit „Nicht genügend“, „Nicht teilgenommen“ bzw. „Nicht erfolgreich abgeschlossen“ beurteilt sind.
[2] Das heißt: 3 nach dem Wintersemester und 3 nach dem Sommersemester.
Die zur Wiederholungsprüfung ausgewählten Module sind vom Schüler/von der Schülerin am letzten Tag des Semesters bekannt zu geben.
Die Kolloquien haben sich auf den Lehrstoff des betreffenden Moduls zu beziehen. Das Kolloquium ist schriftlich und mündlich, nur mündlich oder auch praktisch abzulegen, je nachdem, in welcher Form die Leistungsfeststellung im jeweiligen Modul erfolgte.
Ein Basismodul ist unter Beachtung der Höchstdauer des Schulbesuches mehrfach wiederholbar. Da es im Regelfall nicht Voraussetzung für das nächst folgende Basismodul des betreffenden Faches ist (Ausnahme: L, Franz., Russisch [ab 5. Kl.]) darf der/die Schüler/in mit seiner/ihrer Gruppe automatisch die folgenden Basismodule absolvieren, also „aufsteigen“.
In jedem Semester sind sinngemäß §19, Abs. 4 SchUG (Frühwarnung) und § 20, Abs. 2 und 3 SchUG (Feststellungsprüfung) anzuwenden. Diese Feststellungsprüfung muss dem/der Schüler/in eine Woche vorher angekündigt werden. Tritt der/die Schüler/in zu dieser Feststellungsprüfung nicht an, so gilt das Modul als „nicht beurteilt“. Die Möglichkeit zum Ablegen einer Wiederholungsprüfung bleibt jedoch erhalten.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin am Ende eines Schuljahres nach der Ablegung der Kolloquien (Kolloquien negativ, Wiederholung der Kolloquien negativ) mehr als 3 negative Module aufweist, dann erfolgt im darauffolgenden Schuljahr eine Einstufung in die niedrigere Schulstufe. Eine spätere Wiederholung einer Schulstufe ist rechtlich nicht möglich. Bisher erfolgreich abgeschlossene Module sind im Rahmen einer allfälligen Wiederholung der Schulstufe grundsätzlich nicht zu wiederholen, aber verpflichtend zu besuchen. Im Ausmaß der dadurch entfallenen Unterrichtsstunden ist der Schüler/die Schülerin mit Zustimmung der Schulleitung jedoch auch berechtigt, den Unterricht im betreffenden Modul oder in einem anderen Modul des betreffenden Semesters zu besuchen, sofern dadurch keine Mehrkosten erforderlich sind. Die im Rahmen des Unterrichtes erbrachten Leistungen bereits positiv absolvierter Module sind nur dann zu beurteilen, wenn sie eine bessere Gesamtbeurteilung ergeben als beim ersten Absolvieren des betreffenden Moduls. Das Gleiche gilt für die lehrplanmäßig letzte Schulstufe.
Ein nachgewiesener mindestens vier- bis siebenmonatigerfremdsprachiger Schulbesuch im Ausland gilt als erfolgreicher Schulbesuch eines Semesters. Ein nachgewiesener mindestens acht- bis zwölfmonatiger fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland gilt als erfolgreicher Schulbesuch zweier Semester. Im Semesterzeugnis/in den Semesterzeugnissen sind die jeweiligen Module des Semesters mit dem Kalkül "positiv angerechnet" anzugeben.
Die geltenden Bestimmungen der Reifeprüfungsverordnung werden angewendet, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt.
Die Voraussetzung zum Antreten zur Reifeprüfung ist der positive Abschluss aller Basis- und Wahlmodule durch Wiederholungsprüfungen oder Kolloqien.
Der/die Betreuer/in (früher Klassenvorstand) führt nach der 5. Klasse (9. Schulstufe) eine Gruppe von höchstens 25 SchülerInnen bis zur Reifeprüfung.
Er/Sie fungiert als Laufbahnberater/in, Vertrauensperson in pädagogisch-psychologischen Belangen, Kontaktperson zum Elternhaus. Ebenso erledigt er/sie die in der Gruppe anfallenden administrativen Tätigkeiten.
Im Semester sind in jedem Basismodul der „6. und 7. Klassen“ ein bis zwei Schularbeiten jeweils im Ausmaß von mindestens einer und höchstens zwei Unterrichtseinheiten (höchstens 6 Unterrichtseinheiten im gesamten Schuljahr!) durchzuführen, in den Basismodulen Mathematik jedenfalls zwei Schularbeiten. In Biologie, Physik und Darst. Geometrie dürfen pro Semester maximal 2 Schularbeiten stattfinden. In der „7. Klasse“ muss mindestens eine Schularbeit zweistündig sein.
In den „8. Klassen“ muss in jedem Semester mindestens eine Schularbeit stattfinden, die Anzahl der Schularbeiten für das ganze Schuljahr darf drei nicht übersteigen, die Schularbeiten im Wintersemester sind alle zweistündig, jene im Sommersemester jedenfalls dreistündig.
Pro Semester kann in einem (Zahlwort) Basismodul eine (Zahlwort) Schularbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsfeststellung (z.B.: Projektarbeit) ersetzt werden.
Pflichtgegenstände | Stundenanzahl |
---|---|
Religion |
2 |
Deutsch |
3 |
Englisch |
3 |
Latein/Franz./Spanisch (ab 3. Kl.) |
G: 3 RG: 0 |
Franz./Russisch/Latein (ab 5. Kl.) |
3 |
Geschichte und Sozialkunde |
1 |
Geografie und Wirtschaftskunde |
2 |
Mathematik |
G: 3 RG: 4 |
Biologie und Umweltkunde |
2 |
Physik |
G: 0 RG: 2 |
Informatik |
2 |
Musikerziehung |
2 |
Bildnerische Erziehung |
2 |
Leibesübungen |
3 |
Summe |
31 |
Fach | Verlangte Mindestsumme | Anzahl im Modulsystem |
---|---|---|
Religion |
8 |
8 |
Deutsch |
11 |
11 |
Englisch |
11 |
11 |
Latein/Franz./Span. (ab 3.Kl.) |
G: 10 RG: 0 |
G: 11 RG: 0 |
2. leb. Fremdspr.(F,RU) / Latein |
G: 10 RG: 10 |
G: 11 RG: 11 |
Geschichte und SK |
6 |
6,5 |
Geographie und WK |
6 |
6,5 |
Mathematik |
G: 11 RG: 13 |
G: 11 RG: 13 |
Biologie und UK |
G: 6 RG: 7 |
G: 6 RG: 7 |
Chemie |
G: 4 RG: 5 |
G: 4 RG: 5 |
Physik |
G: 5 RG: 7 |
G: 5 RG: 8 |
Psychologie/Philosophie |
4 |
4 |
Informatik |
2 |
2 |
Musikerziehung (5./6. Kl.) |
3 |
3 |
Bildnerische Erziehung (5./6.Kl.) |
3 |
3 |
Leibesübungen |
8 |
9 |
Summe |
G: 108 RG: 104 |
G: 112 RG: 108 |
Verlangte Mindestsumme | Anzahl im Modulsystem | |
---|---|---|
Typenbildung (nur RG) | ||
Darstellende Geometrie |
4 |
4 |
oder |
oder |
|
Biologie und UK |
2 |
2 |
Physik |
1 |
1 |
Chemie |
1 |
1 |
Alternative Wahlmodulstd. |
||
Musikerz./Bildn. Erz. |
4 |
G: 4 RG: 4 |
Schlüsselqualifikationen |
- |
G: 2 RG: 2 |
Freie Wahlmodulstunden |
- |
G: 12 RG: 12 |
Summe | G: 18 RG: 22 |
Anzahl der Module (Stundenzahl)
z. B.: 2 (3) bedeutet: 2 Semestermodule zu je 3 Wochenstunden
6. Klasse |
7. Klasse |
8. Klasse |
|
---|---|---|---|
Religion |
2 (2) |
2 (2) |
2 (2) |
Deutsch |
2 (3) |
1 (3), 1 (2) |
1 (3),1 (2) |
Englisch |
2 (3) |
2 (3) |
2 (2) |
Latein/Franz./Span. (ab 3. Kl.) |
G: 2 (3) RG: 0 |
G: 2 (3) RG: 0 |
G: 2 (2) RG: 0 |
Franz./Russ./Latein (ab 5.Kl.) |
2 (3) |
2 (3) |
2 (2) |
Geschichte und SK |
2 (2) |
1(3) |
2(2) |
Geographie und WK |
2(2) |
1(2) |
1 (3) |
Mathematik |
2 (3) |
2 (3) |
G: 2 (2) RG: 2 (3) |
Biologie und UK |
2(2) |
1(2) |
G: 1 (2) RG: 2 (2) |
Chemie |
G: 2 (2) RG: 2 (3) |
2 (2) |
|
Physik |
2 (2) |
2 (2) |
G: 1 (2) RG: 2 (2) |
Psychologie/Philosophie |
2 (2) |
2 (2) |
|
Musikerziehung |
1 (2) |
||
Bildnerische Erziehung |
1 (2) |
||
Bewegung und Sport |
2 (2) |
2 (2) |
2 (2) |
6. Klasse |
7. Klasse |
8. Klasse |
|
---|---|---|---|
Darstellende Geometrie (RG) |
2(2) |
2(2) |
|
a l t e r n a t i v |
|||
Physik (RG) |
1 (2) |
||
Biologie (RG) |
1 (2) |
1 (2) |
|
Chemie (RG) |
1 (2) |
||
Musikerziehung (G/RG) |
2 (2) |
2 (2) |
|
a l t e r n a t i v |
|||
Bildn. Erziehung (G/RG) |
2 (2) |
2 (2) |
|
Schlüsselqualifikationen (alle) |
1 (2) |
1 (2) |
|
Freie Wahlmodule (alle) |
G: 12 (2) RG: 12 (2) |