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Hausordnung

Diese Hausordnung soll dazu beitragen, dass das Zusammenleben in der Schule für alle weitgehend angenehm und ein produktives Arbeiten möglich ist.

Schulgebäude und Klassenraum

1. Schüler:innen suchen unmittelbar nach dem Betreten des Schulgebäudes die Garderoben auf und ziehen abriebfeste Hausschuhe an. Es ist Schüler:innen nicht erlaubt, sich im Schulgebäude ohne Hausschuhe aufzuhalten. Die Garderoben sind kein Aufenthaltsraum.

2. Im Klassenzimmer sind nur solche Unterrichtsmittel im Regalfach aufzubewahren, die Platz haben. Alle übrigen Schulsachen, auch Turnsachen, sind in den Spind zu geben.

3. Nach der letzten Stunde im Klassenraum sind die Stühle auf die Bänke zu stellen, die Fenster zu schließen und die Klasse ordentlich mit den benötigten Schulsachen zu verlassen. Das gilt auch für die Mittagspause, damit der Raum gereinigt werden kann. Die Aufgaben der Klassenordner:innen und der Nachhaltigkeitsbeauftragten sind den Klassenregeln zu entnehmen.

4. Absichtlich getätigte Verschmutzungen von Schuleigentum sind von den Verursacher:innen wieder zu entfernen, wenn erforderlich auch in ihrer Freizeit. Bei Beschädigungen der Schuleinrichtung oder der Schulsachen von Mitschüler:innen wird vom Verursacher/von der Verursacherin Schadenersatz verlangt.

5. Verlorengegangene Wertsachen sind im Sekretariat zu melden, auch Fundgegenstände können dort abgegeben werden.

6. Hauben, Kappen und Kapuzen sind während des Unterrichts abzunehmen

Unterricht und Klassenwechsel

7. Schüler:innen kommen so rechtzeitig in die Schule, dass sie vor 8 Uhr in der Klasse sind.

8. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, melden die Klassensprecher:innen das im Sekretariat.

9. Findet der Unterricht in einem anderen Raum als dem Klassenraum statt, so sind die Unterrichtsgegenstände in der Schultasche zu verstauen und der Tisch ist abzuräumen. In einem anderen Klassenzimmer ist das Eigentum von Mitschüler:innen unbedingt zu respektieren. Fremde Schulsachen dürfen nicht verwendet oder beschädigt werden.

10. In den Sondersälen ist kein Essen und Trinken erlaubt.

Umgang mit Handys an unserer Schule

11. Handys und andere elektronische Geräte können in die Schule mitgenommen werden, müssen aber während des Unterrichts, in den Pausen und vor Unterrichtsbeginn ausgeschaltet sein und in der Schultasche oder im Spind aufbewahrt werden. In der Mittagspause (13:30-14:00 Uhr) ist ein sinnvoller Umgang mit dem Handy erlaubt.

Pausen und unterrichtsfreie Zeit

12. Schüler:innen der Unterstufe sollen sich während der unterrichtsfreien Zeit im Erdgeschoß/Speisesaal oder im 1. Stock bei den Gangtischen aufhalten. Störungen des Unterrichtsbetriebes sind zu vermeiden. Für diese Zeit ist keine Aufsicht vorgesehen.

13. Getränke in Dosen, Energydrinks und Kautabak sind in der Schule nicht erlaubt.

14. Das Mittagessen soll im Speisesaal konsumiert werden. Der eigene verursachte Müll muss selbstständig von jedem Schüler/jeder Schülerin entsorgt werden. Die Tische sind zu säubern.

15. Während des Vormittagsunterrichts (einschließlich Pausen und Freistunden) und des Nachmittagsunterrichts ist es nicht erlaubt, das Schulgebäude zu verlassen. Das Verlassen ist erst in der freien Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht und in der Mittagspause gestattet.

Fernbleiben vom Unterricht

16. Bei längerer Turnbefreiung (mehr als 1 Woche) ist die Anwesenheit in den Turnstunden, wenn diese Randstunden sind, nicht verpflichtend. Dazu ist eine Bestätigung der Schulärztin und eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

17. Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist vom Erziehungsberechtigten in Form einer telefonischen Benachrichtigung im Sekretariat oder mit einer E-Mail an den Klassenvorstand bzw. die Klassenvorständin zu melden. Schüler:innen bringen eine Entschuldigung mit dem jeweiligen Abwesenheitsgrund mit, sobald sie wieder in der Schule sind.

Sicherheit

18. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden (z.B.: Feuerzeug und Ähnliches) oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

19. In den Pausen und vor Unterrichtsbeginn dürfen die Fenster nur gekippt werden.