Aufnahmekriterien im BG/BRG Mattersburg
Aufnahmekriterien 1. Klasse
Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung
- Gesetzliche Voraussetzung ist, dass die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis in Deutsch, Lesen und Mathematik keine schlechtere Note als „Gut“ und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat.
- Sollte eines oder mehrere Fächer mit einem „Befriedigend“ bewertet worden sein, kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn aufgrund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin/der Schüler den Anforderungen entsprechen wird.
Aufnahme mit Aufnahmeprüfung
- Werden die oben angeführten Aufnahmebedingungen nicht erfüllt, kann die Schülerin/der Schüler eine Aufnahmeprüfung an unserer Schule ablegen. (Prüfung in dem jeweiligen Fach, welches mit einem „Befriedigend“ bewertet wurde, Prüfungstermin siehe Informationsblatt!)
Aufnahme andere Klassen/Quereinsteiger/innen
Eine Aufnahme aus anderen höheren Schulen ist prinzipiell möglich, sofern Plätze frei sind.
Aufnahmekriterien 5. Klasse
Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung
- Gesetzliche Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Schulstufe einer AHS.
- Dies trifft ebenfalls auf Schülerinnen und Schüler der NMS zu, welche in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel der Vertiefung erreicht hat. Falls dies in einem differenziertem Pflichtgegenstand nicht der Fall ist, kann die Klassenkonferenz der NMS feststellen, ob die Schülerin/der Schüler aufgrund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer höheren Schule genügen wird.
Aufnahme mit Aufnahmeprüfung
- Gibt die Klassenkonferenz der NMS keine Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule, ist aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmeprüfung abzulegen.
- Eine Aufnahmeprüfung ist jenen Fremdsprachen abzulegen, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden (für das Realgymnasium keine Prüfung notwendig, für eine Gymnasialklasse Spanisch/Französisch/Russisch oder Latein abzulegen!)
Aufnahme für die Musikklasse (erste Klasse) – Kooperation mit der Zentralmusikschule Mattersburg
- Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat des BG/BRG Mattersburg im Rahmen der regulären Einschreibung.
- Für die Aufnahme in die Musikklasse ist ein Eignungstest erforderlich (Termin siehe Informationsblatt, detailliertere Infos bitte dem Folder der Musikschule entnehmen).
- Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Musikklasse ist ein Hauptwohnsitz in Österreich, da die Zentralmusikschule Mattersburg keine im Ausland lebenden Personen unterrichten darf.
- Eignungstest: In der ersten Märzwoche werden die Schüler/innen schriftlich zu einem Aufnahmeverfahren am 30.03.2021 eingeladen. In der Gruppe werden mit elementaren rhythmischen und vokalen Übungen grundlegende feinmotorische und auditive Fähigkeiten beobachtet. Wer bereits ein Instrument spielt, kann gerne freiwillig etwas vortragen.
- Kostenbeitrag (Zentralmusikschule): Letztes Schuljahr €300. Der Betrag kann im nächsten Jahr geringfügig erhöht werden.
- Bei nicht bestandener Aufnahmetestung hat das Kind trotzdem einen fixen Schulplatz, sofern die allgemeinen Aufnahmekriterien erfüllt werden.
Aufnahme für Schülerinnen und Schüler aus Ungarn
- Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat des BG/BRG Mattersburg im Rahmen der regulären Einschreibung.
- Das Zeugnis (Original und beglaubigte Übersetzung mitbringen!) muss den oben genannten Kriterien entsprechen.
- Deutschkenntnisse: Grundsätzlich setzen wir gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Rechtschreibung und Grammatik voraus. Das Kind sollte in der Lage sein, ein deutsches Buch zu lesen. Überprüfung der Deutschkenntnisse: Schreiben eines kurzen Textes und Fragen zu einem Lesetext (inhaltlicher und grammatikalischer Art)
- Für die Aufnahme in eine andere als eine erste Klasse erfolgt eine Einstufung des Niveaus in Englisch (nach erfolgreich bestandener Deutschaufnahmetestung)
- Eine Aufnahme in die Musikklasse ist nur mit österreichischem Wohnsitz möglich.